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Ambulanter Pflegedienst - Krankenpflege - Altenpflege Jessica Klöpperpieper, Stellvertretende Pflegedienstleitung und Praxisanleitung

„Allesamt sind wir Pflegefachkräfte
mit Leib und Seele. Schließlich ist
Pflege mehr als nur ein Job.“

Jessica Klöpperpieper, Stellvertretende Pflegedienstleitung und Praxisanleitung

Pflege zu Hause

Von uns bekommt jeder Pflegebedürftige die Pflege, die er braucht. Eigentlich ganz einfach. Doch wenn es um die Finanzierung geht, sind ein paar Kenntnisse hilfreich. Vielleicht haben Sie schon einmal Begriffe wie Verhinderungspflege, Behandlungspflege, Grundpflege, Überleitungspflege oder Tagespflege gehört? Ja? Aber Sie wissen sie nicht so recht zu deuten? Hier sind kurze Erläuterungen.

Verhinderungspflege

Als pflegender Angehöriger möchten Sie mal eine „Auszeit“ nehmen, vielleicht einer Einladung folgen oder einen Erholungsurlaub antreten? Nun, damit die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann sind ein paar Voraussetzungen erforderlich.
Man benötigt mindestens Pflegegrad II. Kosten bis zu 1.612 € werden von der Pflegekasse übernommen und ggf. rückwirkend erstattet. Pro Jahr können bis zu 42 Tage genutzt werden. Weitere Details wollen wir Ihnen an dieser Stelle nicht zumuten. Durch den Dschungel von Voraussetzungen und Leistungen führt unsere individuelle Beratung, die Sie in jedem Fall nutzen sollten.

Behandlungspflege

Bei der Behandlungspflege führen wir das durch, was der behandelnde Arzt verordnet hat. Dazu gehören etwa die Wundversorgung, Injektionen oder Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Diese Pflegeart ist oft zeitlich begrenzt und bedarf keines Pflegegrades. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Grundpflege

Die Grundpflege beinhaltet Hilfen bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Erhaltung und Wiederherstellung der Mobilität. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Um Grundpflege zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt sein, den nur der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuerkennen kann. Den Weg dorthin erläutern wir Ihnen gern.

Überleitungspflege

Damit die häusliche Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt reibungslos funktioniert, treffen wir bereits während des Klinikaufenthaltes des Pflegebedürftigen die erforderlichen Absprachen mit dem behandelnden Arzt, organisieren die poststationäre Pflege und sorgen dafür, dass zu Hause alles „rund“ läuft, einschließlich der Unterweisung pflegender Angehöriger.