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Ambulanter Pflegedienst - Krankenpflege - Altenpflege Sandra Baake, Hauswirtschafterin

„Unsere hauswirtschaftliche
Versorgung kann oft eine
Heimunterbringung hinauszögern.“

Sandra Baake, Hauswirtschafterin

Hauswirtschaftliche Versorgung

Oft sind es „nur“ die Tücken des Alltags, die ein Verbleiben hilfebedürftiger Menschen in der eigenen Wohnung erschweren: Wenn etwa die körperliche Verfassung nicht mehr ausreicht, um den Haushalt zu bewältigen. In vielen Fällen können wir durch unsere Unterstützung dazu beitragen, dass eine Heimunterbringung zunächst vermieden werden kann.

Was der Gesetzgeber vorsieht

Um hauswirtschaftliche Versorgung im Sinne der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, müssen Sie in einen Pflegegrad eingestuft sein. Dann kann eine hauwirtschaftliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige pro Monat 125 € Entlastungsleistungen. Diese Leistung zahlt die Pflegekasse jedoch nicht aus - sie muss als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

Auch die stundenweise Verhinderungspflege (42 Stunden pro Jahr) in Höhe von 1.612 € pro Jahr kann für Hilfen im Haushalt oder Betreuungsleistungen genutzt werden.

Sollten über die Höhe des Pflegesatzes hinausgehende Leistungen erbracht werden, rechnen wir diese privat ab.